Hinweise zu den Seminaren  
     

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Schulungsveranstaltungen
der GekoS GmbH

Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt; dies gilt zugleich für etwaige "Besondere Teilnahmebedingungen", die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Anmeldung bekannt gegeben werden.

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung zu Seminaren ist schriftlich bei der GekoS vorzunehmen. Die GekoS bestätigt schriftlich die Anmeldung. Mit dem Absenden der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die GekoS dies dem Teilnehmer mit.
  1. Zahlungsbedingungen
    Sofern keine anderen Zahlungsweisen vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig. Die in unserem Angebot genannten Preise verstehen sich pro Teilnehmer/in sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
    .
  1. Rücktritt und Kündigung
    Bei Seminaren kann der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der GekoS mitteilt. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich.
  1. Absagen von Veranstaltungen
    Die GekoS hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Seminarausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.
  1. Haftung
    Die Haftung der GekoS, oder der von ihnen beauftragten Personen, für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der GekoS oder ihrer Beauftragten beruht.
  1. Teilnehmerzahl
    Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf höchstens 7 Personen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage oder Verschiebung der Schulungstermine vor.
Hollern / Remscheid, November 2008
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