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Allgemeine
Teilnahmebedingungen für Schulungsveranstaltungen
der GekoS GmbH
Mit
der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen
Teilnahmebedingungen" anerkannt; dies
gilt zugleich für etwaige "Besondere
Teilnahmebedingungen", die bei
bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer
mit der
Anmeldung bekannt gegeben werden.
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Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren ist schriftlich
bei der GekoS vorzunehmen. Die GekoS
bestätigt schriftlich die Anmeldung.
Mit dem Absenden der Bestätigung
kommt der Vertrag zustande. Kann eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden,
so teilt die GekoS dies dem Teilnehmer
mit.
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Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsweisen vereinbart
werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung
fällig. Die in unserem Angebot genannten
Preise verstehen sich pro Teilnehmer/in
sowie zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Rücktritt
und Kündigung
Bei Seminaren kann der/die Teilnehmer/in
vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie
den Rücktritt unter Einhaltung einer
Frist von mindestens sieben Werktagen vor
Beginn der Veranstaltung schriftlich der
GekoS mitteilt. Bereits gezahlte Entgelte
werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt
der Rücktritt nicht fristgerecht,
so ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung
des vollen Entgeltes verpflichtet. Die
Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich.
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Absagen
von Veranstaltungen
Die GekoS hat das Recht, insbesondere bei
nicht ausreichender Anmeldungen, Veranstaltungen
abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden
in diesem Falle erstattet. Ein weitergehender
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen
oder eines Seminarausfalls, selbst wenn
die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen
nicht mehr möglich sein sollte.
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Haftung
Die Haftung der GekoS, oder der von ihnen
beauftragten Personen, für Schäden,
insbesondere für solche aus Unfällen,
Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl,
ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
der Schaden auf einem vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten
der GekoS oder ihrer Beauftragten beruht.
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Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf höchstens
7 Personen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Absage oder Verschiebung der Schulungstermine vor.
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| Hollern
/ Remscheid, November 2008 |